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FAQ Studium

Frequently Asked Questions zum Studium am Deutschen Seminar

Hier finden besonders Studienanfänger*innen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studium am Deutschen Seminar.

Hinweis: Diese FAQ-Liste bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die intensive Lektüre der für Ihren Studiengang relevanten Prüfungsordnung (PO) und ihrer Anlagen, die die rechtlich verbindlichen Grundlagen darstellen.

Fragen - Antworten

  • Was ist ein Modul?

    Zu einem Modul werden mehrere inhaltlich und methodisch aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen zusammengefasst, die zeitlich begrenzt sind und die gleichen Qualifikationsziele haben.

    Die in jedem Studiengang zu belegenden Module finden Sie in den fachspezifischen Anlagen zur Prüfungsordnung (PO) des jeweiligen Studiengangs:

    a) im Verkündungsblatt der LUH,

    b) im StudiKOMPAKT (Studiengang und Prüfungsordnung auswählen),

    c)   auf der Homepage des Deutschen Seminars (Studiengang auswählen) und

    d) im „Informationsheft zum Studienbeginn“ des Deutschen Seminars.

    Ein Modul ist bestanden, wenn die angegebenen Leistungspunkte aus zugeordneten Studien- und Prüfungsleistungen erreicht wurden.

    Die Modulinhalte sind im Modulkatalog beschrieben, den Sie ebenfalls als Download auf der Homepage des Deutschen Seminars finden.

  • Was ist eine Studienleistung (SL)?

    Eine Studienleistung (SL) ist eine unbenotete Leistung. Im Deutschen Seminar ist sie in einer Veranstaltung eines Moduls, in der nicht die Prüfungsleistung erbracht wird, nachzuweisen. Studienleistungen sind kleinere schriftliche und mündliche Arbeiten, wie Tests, Essays, Referate, Übungen oder auch Klausuren oder Vorbereitung der jeweiligen Seminarsitzung. Sie werden in § 6 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung 2017 (PO 2016) definiert. Die zu erbringenden Studienleistungen werden von den Lehrenden in Absprache mit den Studierenden spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt.

  • Was ist eine Prüfungsleistung (PL)?

    Eine Prüfungsleistung (PL) ist eine benotete, zusätzlich zu der jeweiligen Studienleistung zu erbringende Leistung. Pro Modul muss meistens eine Prüfungsleistung entsprechend der fachspezifischen Anlage der jeweiligen Prüfungsordnung erbracht werden. Ein Modul wird erfolgreich verbucht, wenn die laut fachspezifischer Anlage der PO zugeordneten Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden.

    Prüfungsleistungen sind zumeist Hausarbeiten, Referate oder Klausuren und sind in der fachspezifischen Anlage der Prüfungsordnung (PO) festgelegt. Sind laut fachspezifischer Anlage in einem Modul mehrere Prüfungsformen möglich, legt laut § 6 der PO die*der Dozent*in zu Beginn der Veranstaltung fest, welche PL die Studierenden zu erbringen haben. Unterschiedliche Prüfungsformen in einer Veranstaltung sind innerhalb desselben Studiengangs nicht erlaubt.

  • Was sind Leistungspunkte (LP)?

    Leistungspunkte (an anderen Universitäten auch Credit Points (CP) genannt) bemessen den quantitativen studentischen Arbeitsaufwand. 1 LP entspricht gemäß den ECTS-Vorgaben (European Credit Transfer System) einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden (Vor- und Nachbereitung, Präsenzzeit und Selbststudium zur Vorbereitung von Studien- und Prüfungsleistungen).

    Jedem Modul ist eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Diese Leistungspunkte werden erst vergeben, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen in einem Modul erfolgreich absolviert (und im Akademischen Prüfungsamt verbucht) worden sind.

    Um den Bachelor-Studiengang erfolgreich zu absolvieren, sind 180 LP nötig. Um die Bachelor-Arbeit schreiben zu dürfen, muss man 110 LP erreicht haben. 150 LP sind notwendig, um sich zum 15. Juli eines Jahres für ein Master-Studium an der LUH zu bewerben (die LP-Höhe kann in anderen Bundesländern variieren; bei einem geplanten Studienortwechsel müssen also rechtzeitig die diversen Zulassungsbedingungen beachtet werden).

    Im Master-Studium müssen 120 LP erbracht werden. Für die Anmeldung zum Modul Master-Arbeit sind 60 LP Voraussetzung.

  • Was passiert, wenn ich eine Studienleistung nicht bestanden habe?

    Eine Studienleistung kann wiederholt werden (beachten Sie jedoch die für einige Fächer, insb. die Erziehungswissenschaft, geltenden Regelungen in der fachspezifischen Anlage). Für die Wiederholung einer Studienleistung kann es notwendig werden, die betreffende Lehrveranstaltung noch einmal zu besuchen. Erst wenn alle in einem Modul zu erbringenden Leistungen nachgewiesen und beim Prüfungsamt verbucht wurden, gilt ein Modul als erfolgreich abgeschlossen.

  • Was passiert, wenn ich eine Prüfungsleistung nicht bestanden habe?

    Laut PO kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Eine Wiederholung der Bachelor- oder Master-Arbeit ist nur einmal erlaubt.). Ist die letzte Wiederholungsprüfung eine Klausur, darf die Note „nicht ausreichend“ nur nach einer Ergänzungsprüfung gegeben werden, die in der Regel innerhalb von sechs Wochen abgenommen wird. Wiederholungsprüfungen können auch bei einer anderen Lehrperson des gleichen Moduls sowie in einer anderen Prüfungsform abgeleistet werden.

    Falls auch die Wiederholungs- bzw. Ergänzungsprüfung nicht bestanden wird, erfolgt eine automatische Exmatrikulation.

  • Was passiert, wenn ich am Tag einer mündlichen Prüfung oder Klausur plötzlich krank oder anderweitig verhindert bin?

    Die Modalitäten zu Abmeldung und Prüfungsrücktritt können Sie hier nachlesen: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/pruefungsanmeldung

  • Was passiert, wenn ich den Abgabetermin für eine Prüfungsleistung nicht einhalten kann?

    Eine krankheitsbedingte Verlängerung der Bearbeitungszeit muss gesondert beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/pruefungsanmeldung

  • Was passiert, wenn ich den Abgabetermin für eine Bachelor- oder Masterarbeit nicht einhalten kann?

    Bei Bachelor- und Masterarbeiten beginnt die Prüfung offiziell mit der Ausgabe des Themas durch das APA. Wenn Sie den festgesetzten Abgabetermin nicht einhalten, wird Ihre Arbeit automatisch mit „nicht bestanden“ bewertet. Im Krankheitsfall können Sie unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim APA eine Fristverlängerung beantragen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die einzelnen Seminare besuchen zu dürfen?

    Die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen sind dem jeweiligen Modulkatalog zu entnehmen (s.o.). Die Module des Deutschen Seminars bauen in der Regel aufeinander auf, weshalb wir Sie bitten, unseren Belegungsempfehlungen zu folgen.

  • Welche Prüfung muss ich wo anmelden?

    Alle Prüfungsleistungen müssen online über das qis-Portal (https://qis.verwaltung.uni-hannover.de/) angemeldet werden. Die Anmeldung für Studienleistungen erfolgt direkt bei der Lehrperson.

  • Wo muss ich die Formulare für die Studienleistungen abgeben?

    Die ausgefüllten Formulare geben Sie Ihren Lehrenden, welche sie dann im Allgemeinen unterschreiben, abstempeln und direkt ans Prüfungsamt weiterleiten.

  • Wo kann ich meinen Notenspiegel einsehen?

    Ihren Notenspiegel können Sie im QIS-Portal einsehen. Mit der sog. LUH-ID, die auf Ihrem Immatrikulationsausweis steht, können Sie sich dort anmelden.

  • Wo finde ich meine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung?

    Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich selbst im QIS-Portal herunterladen und ausdrucken.

  • Was ist Stud.IP und woher bekomme ich die notwendigen Zugangsdaten?

    Stud.IP ist eine E-Learning-/Online-Plattform, die von vielen Instituten der Leibniz Universität Hannover genutzt wird. Dort kann man sich für Veranstaltungen anmelden, Informationen und Texte abrufen oder auch eigene Ergebnisse präsentieren. Hier können Sie sich einen Account anlegen - dies ist notwendig, da die Veranstaltungen des Deutschen Seminars über Stud.IP koordiniert werden. Die Zugangsdaten finden Sie bei Ihren Studiendaten, die zu Beginn des Semesters/Studiums an Sie verschickt werden.
    Wie Sie sich bei Stud.IP das Vorlesungsverzeichnis anzeigen lassen können, um sich für Veranstaltungen anzumelden, finden Sie in dieser pdf erklärt.

    Für weitere Freischaltungen und nähere Informationen zu den Bereichen Allgemeine IT und E-Learning an der LUH sind einerseits das RRZN (Regionales Rechenzentrum Niedersachsen) und andererseits die E-Learning Service Abteilung der LUH (kurz: elsa) zuständig.

  • Wie viele Module muss ich in meinem Studiengang/-fach belegen?

    Die rechtlich verbindliche Studienstruktur finden Sie in der fachspezifischen Anlage der für Sie relevanten Prüfungsordnung (s.o.).

  • Wie erhalte ich Bescheinigungen fürs BAföG-Amt?

    Zunächst wird eine Vorprüfung durchgeführt (Ansprechperson siehe Vorprüfung BAföG auf der Homepage des Deutschen Seminars).

    Die für das BAföG benötigte Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich im QIS-Portal selbst herunterladen und ausdrucken.

  • Warum sollen alle Studierenden – also auch die, die eine fachwissenschaftliche Ausrichtung anstreben – im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang ein Didaktik-Modul belegen?

    Das Deutsche Seminar ist der Meinung, dass Fachdidaktik auch für eine spätere Tätigkeit z. B. im PR-Bereich oder in anderen außerschulischen Arbeitsfeldern wertvoll ist.

  • Welche Praktika muss ich absolvieren?
    • Fächerübergreifender Bachelor-Studiengang/Master-Studiengang Lehramt an Gymnasien: Im Bachelor-Studium sind beim schulischen Schwerpunkt ein berufsfeldbezogenes und ein schulisches Praktikum (Allgemeines Schulpraktikum ASP) von jeweils vier Wochen Dauer verpflichtend. Beim außerschulischen Schwerpunkt kann das ASP durch ein weiteres berufsfeldbezogenes Praktikum von vier Wochen ersetzt werden. Im Master-Studium wird ein Fachpraktikum je Unterrichtsfach im Umfang von fünf Wochen absolviert. Das berufsfeldbezogene Praktikum und das Fachpraktikum werden im Deutschen Seminar betreut, das ASP im Institut für Erziehungswissenschaften.
      Achtung
      : Die Praktika im Bachelor-Studium müssen vor der Master-Bewerbung verbucht worden sein!
    • Bachelor-Studiengang Technical Education/Master-Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen: Generell gilt, dass das 1. Allgemeine Praktikum in der beruflichen Fachrichtung absolviert wird. Erst das 2. Praktikum (Fachpraktikum; im Master-Studium) wird mit Bezug zum Fach Deutsch abgeleistet und im Deutschen Seminar betreut.
    • Bachelor-/Master-Studiengang (Lehramt für) Sonderpädagogik: Im Studiengang Sonderpädagogik wird im Fach Deutsch oder Angewandte Sprachwissenschaft kein Praktikum absolviert.
    • In den 1-Fach-Masterstudiengängen Deutsche und Englische Linguistik (DEL) sowie Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (NDL) werden Praktika in den Modulen M 4 bzw. NDLP erbracht.

     Ansprech- und Betreuungspersonen für die jeweiligen Praktika finden Sie hier.